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Öffnungszeiten, Sprechstunden und Ersttermine

Die Praxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet

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08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
08:00 - 13:00 Uhr
08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
08:00 - 13:00 Uhr






Ersttermine

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin immer Versichertenkarte und ggf. Überweisung mit.
Wir benötigen zudem alle Unterlagen von etwaigen ambulanten oder stationären Vorbehandlungen, die mit ihren jetzigen Beschwerden in Verbindung stehen, ebenso wie MRT-Befunde inkl. CD sowie einen aktuellen Medikamentenplan.

Aktuelle Labor- und EKG-Befunde sowie ein Allergiepass helfen uns zudem, Ihnen die besten Medikamentenempfehlungen auszusprechen und möglichst zeitnah einzustellen.

Bitte finden Sie sich vor Ihrem Ersttermin in unserer Praxis 15 Minuten früher ein, um noch alle relevanten Daten zu erheben und weitere Formalitäten zu erledigen. Hierzu finden Sie weitere Unterlagen hier:
Fragebogen Fragebogen für Erstpatienten
Fragebogen Biographischer Fragebogen bei psychiatrischem Termin

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf unserer Checkliste Ersttermin Patienteninformation und Checkliste Ersttermin zusammengefasst.




Sprechstunde

Wir legen hohen Wert auf eine persönliche und patientenbezogene Behandlung und nehmen uns gerne Zeit für Sie. Wir arbeiten daher mit Terminsprechstunde.

Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte rechtzeitig Gelegenheit, den Termin einem anderen Patienten zur Verfügung zu stellen und sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab (telefonisch oder per E-Mail: ).

Bei Nichteinhaltung des Ersttermins erlauben wir uns grundsätzlich, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € persönlich in Rechnung zu stellen, was auch nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden kann.

Gerade bei langen Anfahrtswegen oder bei schweren körperlichen Einschränkungen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde. So müssen Patientinnen und Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.





Offene Sprechstunden

Seit dem 01.09.2019 sind einzelne Arztgruppen, darunter auch Neurologen und Psychiater, verpflichtet, in der Woche offene Sprechstunden anzubieten.

Aus organisatorischen Gründen haben wir uns dazu entschlossen, diese fünf Stunden montags bis freitags auf morgens von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zu legen. Mittwochs gibt es keine psychiatrische offene Sprechstunde.

Die offene Sprechstunde eignet sich in erster Linie für Patienten, die in der Praxis bekannt sind, um kurz über Rezepte und Dosisänderungen zu sprechen.

Für Neupatienten kann in dieser Zeit lediglich eine erste Einschätzung der Beschwerden erfolgen, um ggf. dringend notwendige Untersuchungen oder Behandlungen (MRT, Klinik) in die Wege zu leiten.

Sollte das Patientenaufkommen in der offenen Sprechstunde zu hoch sein, ist es uns gestattet, einige Patienten auf den darauffolgenden Tag zu verweisen.

Diagnostik und apparative Untersuchungen wie z. B. Messung der Nervenleitgeschwindigkeit oder EEG, bedürfen immer eines vorab vereinbarten Termins und können nicht innerhalb der offenen Sprechstunde stattfinden. Je nach Dringlichkeit kann ein solcher Termin erst nach einigen Wochen stattfinden.

Eine Überweisung ist im Besuchsfall der offenen Sprechstunde nicht nötig!

Patienten, die einen regulären Termin haben, werden auf jeden Fall bevorzugt behandelt!





Apparative Untersuchungen

Diagnostik und apparative Untersuchungen wie z. B. Messung der Nervenleitgeschwindigkeit, EEG oder Demenztestungen bedürfen immer eines vorab vereinbarten Termins.





Rezepte und Überweisungen

Rezepte und Überweisungen können nur nach Vorlage der Krankenkassenkarte im aktuellen Quartal ausgestellt werden.
Rezepte können gerne in der Praxis abgeholt werden oder gegen Porto zugesandt werden (gilt nicht für BTM Rezepte).





KV-Termine

Es besteht die Möglichkeit, über Ihren Hausarzt oder die Terminservicestelle mit der Rufnummer 06131/116117 dringende Termine zu vereinbaren.

Erfolgen die Termine über die Hausarztvermittlung, muss vom Hausarzt eine medizinische Notwendigkeit festgestellt sein. Diese Termine können nur über die Hausarztpraxen vergeben werden.

Bei den vermittelten Fällen handelt es sich, genau wie bei den offenen Sprechzeiten, um Ersteinschätzungen, und auch hier können aus organisatorischen Gründen nur vereinzelt Untersuchungen durchgeführt werden.

Sowohl bei den Terminen über den Hausarzt als auch über die Servicestelle muss eine Überweisung vorgelegt werden. Die Termine über die Servicestelle benötigen zudem eine besondere Kennzeichnung.

Ohne einen solch gekennzeichneten Schein kann keine Behandlung erfolgen, ein Nachreichen ist nicht möglich!

Am besten planbar sind reguläre Termine. In diesem Rahmen versuchen wir, alle notwendigen Untersuchungen an einem Termin durchzuführen, damit Sie eine umfassende Abklärung erhalten und Ihr weiter betreuender Arzt auch zügig eine entsprechende Information erhalten kann. Daher bitten wir Sie, trotz der unter Umständen erforderlichen längeren Wartezeiten einen regulären Termin zu vereinbaren. Somit vermeiden Sie und wir unnötige Doppeltermine.